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Umweltschutz ist laut Internationalem Gerichtshof in Den Haag ein Menschenrecht. Staaten sind verpflichtet, das Klima zu schützen. Geschädigte Länder können auf Wiedergutmachung pochen.
Doch wie werden Klimasünder erkannt und wie setzt man Ansprüche durch?
- Gegen Unternehmen sollte lieber nicht vorgegangen werden – das könnte dem Geschäftsklima schaden, außerdem verfügen sie über bessere Anwälte.
- Der einzelne Bürger ist leichter zu belangen und trägt auch Verantwortung für den Klimawandel.
Deshalb die Idee:
- In Flensburg entsteht ein „Klimabundesamt“ mit einer Klimasünderkartei.
- Autofahrer fürchten bereits die berühmten „Punkte in Flensburg“ – genauso sollten Klimasünder behandelt werden.
Wer wird erfasst?
- Zu schnelles Fahren ist nicht nur ein Verkehrs-, sondern auch ein Klimaverstoß – gibt also in beiden Karteien Punkte.
- Allein der Besitz eines Verbrenners gilt als erhebliche Klimasünde und bringt pauschal einen Punkt. Erst beim Umstieg auf ein E-Auto verfällt dieser.
Wie sieht die Kontrolle aus?
- Verkehrsüberwachungskameras wirken erzieherisch bei Autofahrenden.
- Deshalb: Kameras auch an Flughäfen aufstellen, um Flugreisende zu blitzen – das gibt ebenfalls einen Punkt in Flensburg.
- Überwachungskameras an allen Fleischtheken sind Pflicht.
- Am Wochenende führt die Polizei Grillkontrollen durch und stellt Holzkohlesünder fest.
Folgen bei zu vielen Einträgen:
- Wer mehr als zehn Einträge in der Klimasünderkartei hat, muss zum Klima-Idiotentest.
- Wer diesen Test nicht besteht, dem wird die Aufenthaltserlaubnis auf der Erde entzogen.
Zipperts Wort zum Sonntag WAMS Ausgabe 27/07/25