René Benko: Teilfreispruch in Innsbruck – Gericht erkennt keine betrügerische Absicht, dennoch bleibt Untersuchungshaft bestehen

Innsbruck, 15. Oktober 2025
Im Strafverfahren gegen den österreichischen Unternehmer René Benko hat das Landesgericht Innsbruck heute ein differenziertes Urteil gefällt: Während das Gericht die schwerwiegenderen Vorwürfe der betrügerischen Krida in zentralen Punkten nicht bestätigt und Benko insoweit freigesprochen hat, erfolgte eine Teil-Verurteilung wegen einer Privatüberweisung an Angehörige in Höhe von 300.000 Euro.

Das Gericht stellte in ihrer Urteilsbegründung klar, dass Benko keine betrügerische Täuschungshandlung im engeren Sinn nachgewiesen werden konnte. Der Vorwurf, er habe durch eine Mietvorauszahlung über 360.000 Euro Gläubiger bewusst geschädigt, erwies sich als nicht haltbar. Das Gericht sprach ihn in diesem Punkt vollumfänglich frei.

Schuldig gesprochen wurde Benko hingegen, weil er unter dem Eindruck finanzieller Schwierigkeiten eine Schenkung an Angehörige vorgenommen hatte. Der Schöffensenat wertete dies als objektive Schmälerung der Gläubigerbefriedigung im Rahmen des § 156 Abs. 1 StGB und verhängte eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten, ausgesetzt im gesetzlichen Strafrahmen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren.

Kritische Fragen zur Untersuchungshaft

Trotz des teilweisen Freispruchs und der vergleichsweise moderaten Strafhöhe bleibt René Benko weiterhin in Untersuchungshaft, da weder die Verteidigung noch die Staatsanwaltschaft eine sofortige Rechtsmittelverzichtserklärung abgaben.
Dieser Umstand wirft Fragen auf – insbesondere, ob die Verhältnismäßigkeit der fortdauernden Haft angesichts der gerichtlichen Entlastung in zentralen Punkten noch gegeben ist.

Benko, der seit Monaten in Haft sitzt, gilt weiterhin als unbescholten und hat im Verfahren kooperiert. Juristische Beobachter weisen darauf hin, dass die Untersuchungshaft kein Strafcharakter haben dürfe und vor allem dem Sicherungszweck dienen soll. Nach dem heutigen Urteil dürfte dieser Zweck jedoch neu bewertet werden müssen.

Signalwirkung und Perspektive

Mit der Entscheidung hat das Landesgericht Innsbruck deutlich gemacht, dass auch bei wirtschaftlichen Großverfahren differenziert geurteilt wird.
Während sich das Gericht gegen pauschale Vorverurteilungen stellte, bleibt das Bild eines Unternehmers, der Fehler einräumt, aber keine kriminelle Energie erkennen lässt.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Über mögliche Berufungen und die Aufhebung der Untersuchungshaft wird in den kommenden Tagen entschieden.