Bundesteilhabegesetz (BTG)

Die Protestaktion an Frau Ministerin Nahles

Ein lesenswerter Artikel der Lebenshilfe Köln dazu :

Seit Anfang Juni liegt der Referentenentwurf für das Bundesteilhabegesetz vor. Dieser Entwurf erfüllt die Erwartungen der Lebenshilfe und anderer Behindertenverbände nicht! Im Gegenteil: In wichtigen Punkten drohen Verschlechterungen.

Daher fordert die Lebenshilfe zusammen mit anderen Verbänden durchgreifende Verbesserungen.

Es muss sichergestellt werden, dass kein Mensch mit Behinderung schlechter gestellt wird als nach der bisherigen Rechtslage! Die Stellungnahmen der Bundesvereinigung Lebenshilfe, des Landesverbandes NRW und der fünf Fachverbände für Menschen mit Behinderung zum aktuellen Referentenentwurf können Sie auf unserer Homepage nachlesen.

Die wichtigsten Forderungen der Lebenshilfe betreffen drei Bereiche, die besonders für Menschen mit geistiger Behinderung von Bedeutung sind:

  1. Leistungsberechtigter Personenkreis: Es muss sichergestellt werden, dass Menschen

mit punktuellem Unterstützungsbedarf weiterhin Leistungen der Eingliederungshilfe

erhalten.

  1. Verhältnis Eingliederungshilfe/ Pflege:

Im derzeitigen Referentenentwurf haben die Leistungen der Hilfe zur Pflege Vorrang

vor den Leistungen der Eingliederungshilfe. Das lehnt die Lebenshilfe entschieden

ab.

  1. Trennung von Fachleistungen und existenzsichernden

Leistungen:

Diese Trennung wird grundsätzlich begrüßt. Es dürfen aber dadurch keine Versorgungslücken in stationären Wohneinrichtungen entstehen.